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Ich erstelle
Ihnen diesen amtlichen und 10 Jahre gültigen Energieausweis, umgangssprachlich
auch Energiepass genannt. Durch mein
Studium zum Bauingenieur und eine vertiefende Ausbildung zum
Gebäudeenergieberater habe ich die Berechtigung, diese Ausweise auszustellen. Nach Inkrafttreten der neuen Energieeinspaverordnung (EnEV2007) muss jedes Wohngebäude bei Vermietung oder Verkauft einen Energieausweis besitzen.
Es gibt zwei verschiedene
Energieausweise: · Bedarfsorientierter Energieausweis (ist aufwändiger, da
Bauteile und Heizungsanlage vor Ort aufgenommen und bewertet werden müssen.
Hierzu würde ich Ihnen im Bedarfsfall gerne ein Angebot
erstellen)
Für
Wohngebäude, die nach dem 1.11.1977 gebaut worden sind, ist
gemäß EnEV ein verbrauchsorientierter Energieausweis
ausreichend. Ich biete Ihnen hier den verbrauchsorientierten Energieausweis an, der ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig ist. Einen
verbrauchsorientierten Energieausweis biete ich Ihnen ebenfalls an. Sie würden von mir einen Fragezettel bekommen, und
anschließend würde ich den Erngieausweis ausstellen und
Ihnen zuschicken. Dieses alles auf Grundlage von Verbrauchsdaten. Der
Energieausweis ist für die nächsten 10 Jahre gültig,
besitzt aber aufgrund der geringen Daten und der Tatsache, daß er
ohne Vor-Ort-Termin erstellt worden ist, wenig Aussagekraft in Bezug auf eine energetische Verbesserung. |
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